AGB

Tmc Sport Kompetenz GmbH

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule der TMC Sport Kompetenz GmbH (nachfolgend TMC genannt) geschlossenen Verträgen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden. Die Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Webseite (www.tmcsport.de). Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Vertrag mit der TMC Tennisschule kommt mit Zusage und/oder Teilnahme an dem Tennistraining zustande. Mit der Teilnahme am Tennistraining stimmt der Teilnehmer den Bedingungen des Sommer- bzw. Wintergruppentraining zu und die TMC ist berechtigt das angebotene Gruppentraining gemäß Gruppengröße im Voraus für die Sommer- bzw. Wintersaison zu berechnen. Der Teilnehmer verpflichtet sich das Gruppentraining der Sommer- bzw. Wintersaison im Voraus zu bezahlen.
Lediglich die einmalige Teilnahme an zuvor ausgewiesenen Schnuppertrainings ist kostenfrei und verpflichtet nicht zur Teilnahme und Zahlung des Sommer- bzw. Wintergruppentrainings.
 
2. Training
Das Leistungsangebot von TMC umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training in Form von Vereins- oder Privattraining sowie Tennis-Camps. Für das Vereinstraining ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Grundsätzlich wird für das Tennistraining stets eine Vereinsmitgliedschaft aus versicherungstechnischen Gründen empfohlen. Die TMC ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist direkt mit dem Verein abzuschließen bzw. bei diesem zu kündigen. Für das Privattraining ist eine Vereinsmitgliedschaft nicht zwingend erforderlich, allerdings können zuzüglich dem Trainingsentgelt Platzgebühren für den Teilnehmer anfallen, die an den Verein bzw. Platzbetreiber zu entrichten sind.
Ein Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, sowie in Bezug auf Gruppengröße und DTB C oder B lizenzierten Trainer einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versucht die TMC auf die Wünsche seiner Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Die aktuellen Preise zu den lizenzierten Trainern finden Sie auf der Webseite www.tmcsport.de

3. Trainingsdurchführung
Eine Trainingseinheit beträgt 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Hallenbodenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden.
Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der TMC vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Es gilt die jeweilige Platz- bzw. Hallenplatzordnung. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
 
4. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
 
5. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/in wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
 
6. Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die Tennisschule vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Einzeltrainingstermine die 2-mal durch eine Unbespielbarkeit der Plätze ausgefallen sind, werden 1-mal nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. In diesem Fall entfällt auch unserer Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgelt. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die die TMC nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.
Sofern vereinbarte Trainingstermine von privaten Stunden des Trainingsteilnehmers nicht eingehalten werden können, muss der Kunde dem Trainer unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Findet der Kunde für diese Stunde einen adäquaten Ersatz, entfällt auch für den Kunden das Trainingsentgelt.
 
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der TMC Sport Kompetenz GmbH übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen.
 
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns innerhalb von 24 Stunden nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

9. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt des Vereinstrainings ist jeweils vor einer Trainingssaison fällig. Bei Privattraining wird monatlich eine Leistungsabrechnung erstellt, die sofort zu zahlen ist. Eine Bezahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das, in der Trainingsbestätigung (Rechnung) angegebenem Konto, geleistet werden. Im Verzugsfall ist die Forderung mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen zuzüglich sind entstandene Mahn- und Inkassogebühren zu leisten. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
 
10. Datenschutz
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an die TMC Netzwerkpartner und Partnervereine. Die Daten dürfen genutzt werden, um z.B. Rechnungen zu schreiben und zu verschicken (auch per E-Mail), zur Erstellung, zum Aushang und zur Veröffentlichung von Trainingsplänen. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
Der Trainingsplan für die jeweilige Saison wird auf der Webseite der TMC und/oder dem Partnervereine veröffentlicht, nur mit Angabe von Name und Trainingszeit, weitere Daten werden nicht veröffentlicht. 

11. Allgemeine Geltungsregel
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.



II. Fitness

Das vom Mitglied gewählte und in Anspruch genommene Angebot ist nicht übertragbar.

Anpassungen, Änderungen und Verlagerungen des Trainings- bzw. Leistungsangebotes, der Trainingszeiten sowie des Trainingsortes und der Trainingsräumlichkeiten können von der TMC bei Bedarf vorgenommen werden und werden vom Mitglied akzeptiert.

Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Lediglich bei grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz haftet die TMC verschuldensabhängig.

Die TMC behält sich das Recht vor wegen Betriebsferien an 3 nicht unbedingt aufeinander folgenden Wochen im Jahr den Trainingsbetrieb kurzzeitig einzustellen.

Bei Zweifeln des Mitglieds, ob aus gesundheitlichen Gründen am Training teilgenommen werden kann, ist im Vorfeld ein Arzt zu Rate zu ziehen.

Bei Ausfall durch Krankheit, Verletzung oder Urlaub für mehr als 6 Wochen, können die Mitgliedschaft und die monatlichen Beitragszahlungen für die Ausfallzeit ruhen gelassen werden und laufen nach Wiederaufnahme des Trainings für die ausgesetzte Zeit weiter. Auch hierbei gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.

Die Abbuchungen werden über das SEPA-Lastschriftverfahren vorgenommen. In allen anderen Fällen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ an.

Der Kunde bevollmächtigt die TMC den Monatsbeitrag mittels SEPA-Lastschrift-verfahren bis auf Widerruf vom umseitig angegebenen Konto abzubuchen.

Bei Rücklastschriften im Falle einer nicht ausreichenden Deckung des vom Kunden angegebenen Kontos wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € pro Vorgang fällig.

Sollte der Kunde mit mehr als 2 Monatszahlungen in Verzug kommen, behält sich die TMC das Recht vor, den fälligen Gesamtbeitrag für die Restlaufzeit sofort einzufordern.

Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Gesetzgeber wird der Monatsbeitrag mit sofortiger Wirkung angepasst.

Bei Umzug in eine andere Stadt bleibt die Vertragspflicht bestehen, es sei denn die Entfernung zwischen dem neuen Wohnort und den vom Mitglied aktuell besuchten Trainingsräumlichkeiten der TMC beträgt mehr als 20 km.

Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel der Vereinbarung wird die restliche Vereinbarung bzw. die Vereinbarung an sich nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel mit möglichst gleichem Inhalt ersetzt.
Von dieser Vereinbarung abweichende Bestimmungen können nicht mündlich getroffen werden. Hierfür bedarf es zu jeder Zeit der Schriftform.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Laufzeitende und kann von beiden Seiten erfolgen.
Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt weiterhin bestehen.
Kündigungen aus wichtigem Grund können jeweils 2 Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes von beiden Vertragsparteien schriftlich erfolgen. Anhand einer Einzelfallprüfung des wichtigen Grundes wird entschieden, ob die Kündigung wirksam wird oder ob die Zumutbarkeit den Vertrag fortzuführen weiterhin besteht.

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